
GEMEINDEVERTRETUNG
Verwaltung
Bürgermeister – Frank-Michael Tranzer
Telefon: 04864 739
Adresse: Dorfstraße 41, 25870 Oldenswort
www.amt-eiderstedt.de/Amt-und-Gemeinden/Gemeinden/Oldenswort/Gremien/
Gemeindevertretung Oldenswort (2018 – 2023) Stand: 18.02.2020
Bürgermeister | Tranzer, Frank-Michael | SPD |
1.stv. Bürgermeister | Agge, Hermann | CDU |
2.stv. Bürgermeister | Massow, Jürgen | WVO |
Gemeindevertreter | Althof, Dirk | SPD |
Gemeindevertreter | Bolz, Michael | SPD |
Gemeindevertreterin | Hems, Susann | SPD |
Gemeindevertreterin | Peters, Nicole | SPD |
Gemeindevertreter | Pauls, Jan-Helmut | SPD |
Gemeindevertreter | Dobbertin, Reiner | CDU |
Gemeindevertreter | Schlichting, Martin | CDU |
Gemeindevertreter | Stäcker, Christian | CDU |
Gemeindevertreter | Lampe, Dirk | WVO |
Gemeindevertreter | Lünemann, Thomas | WVO |
Finanzausschuss
Mitglied | Stellvertreter/in |
---|---|
Althof, Dirk (stv. Vorsitzender) | Peters, Nicole |
Bolz, Michael | Tranzer, Frank-Michael |
Agge, Hermann (Vorsitzender) | Dobbertin, Reiner |
Stäcker, Christian | Schlichting, Martin |
Massow, Jürgen | Lampe, Dirk |
Ausschuss für Schule, Sport, Jugend & Soziales
Mitglied | Stellvertreter/in |
---|---|
Peters, Nicole (stv. Vorsitzende) | Althof, Dirk |
Hems, Susann | Bolz, Michael |
Tranzer, Ellen (bgl.) | Schöttler, Lena (bgl.) |
Kotzauer, Thomas (bgl.) | Spreckelsen, Sönke (bgl.) |
Stäcker, Christian | Schlichting, Martin |
Massow, Sabrina (Vorsitzende)(bgl.) | Bieber, Volkert (bgl.) |
Lampe, Dirk | Freiwald, Ulf (bgl.) |
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss
Mitglied | Stellvertreter/in |
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Bolz, Michael | Tranzer, Frank-Michael |
Pauls, Jan Helmut (Vorsitzender) | Peters, Nicole |
Frahm, Andreas (bgl.) | Hems, Frank (bgl.) |
Dobbertin, Reiner | Schlichting, Martin |
Spreckelsen, Sönke (bgl.)(stv. Vors.) | Stäcker, Christian |
Massow, Jürgen | Bieber, Volkert (bgl.) |
Hansen, Thorben (bgl.) | Bienek, Helmut (bgl.) |
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
Mitglied | Stellvertreter/in |
---|---|
Althof, Dirk (Vorsitzender) | Bolz, Michael |
Stäcker, Christian (stv. Vorsitzender) | Schlichting, Martin |
Massow, Jürgen | Lampe, Dirk |
Wirtschaft, Kultur, Fremdenverkehr & Landwirtschaftausschuss
Mitglied | Stellvertreter/in |
---|---|
Althof, Dirk | Peters, Nicole |
Hems, Susann | Bolz, Michael |
Hems, Frank (bgl.) | Frahm, Andreas (bgl.) |
Agge, Hermann | Montag, Andreas (bgl.) |
Schlichting, Martin (stv. Vorsitzender) | Stäcker, Christian |
Lünemann, Thomas (Vorsitzender) | Massow, Sabrina (bgl.) |
Massow, Jürgen | Lampe, Dirk |
Amtsausschuss
Mitglied | Stellvertreter/in |
---|---|
Tranzer, Frank-Michael | Bolz, Michael |
Agge, Hermann | Schlichting, Martin |
Hauptausschuss des Amtes Eiderstedt
Mitglied | Stellvertreter |
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Tranzer, Frank-Michael (Vorsitzender) | Agge, Hermann |
Wahlprüfungsausschuss
Bolz, Michael (Vors.) |
Massow, Jürgen (stv. Vors.) |
Schlichting Martin |
Gemeinde- und Kreiswahlen am 14. Mai 2023 von Jochen Guhlke
2018 stehen zum oben genannten Termin wieder Kommunalwahlen (Gemeinde- und Kreiswahlen) in Schl.-Holstein an. Die Wahlzeit der neu gewählten Vertretungen beginnt am 1. Juni 2023 und endet am 31. Mai 2028. Die Zeit um die Jahreswende nutzen die Parteien bzw. Wählergemeinschaften regelmäßig, um ihre Kandidaten und Kandidatinnen aufzustellen. Anschließend wird an den jeweiligen Wahlprogrammen gefeilt. Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 55. Tag vor der Wahl (bei der Kommunalwahl 2023 ist dieses der 20. März 2023) bis um 18.00 Uhr bei der zuständigen Wahlleitung mit allen erforderlichen Anlagen einzureichen. Diese werden vom zuständigen Mitarbeiter des Amtes Eiderstedt vorgeprüft. Evtl. Mängel können dann noch behoben werden. Am 51. Tag vor der Wahl (24. März 2023) werden die Gemeindewahlausschüsse (in Oldenswort sind das die von der Gemeindevertretung gewählten Bürgerinnen und Bürger)bzw. die Kreiswahlausschüsse über die Zulassung aller Wahlvorschläge entscheiden. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 41. Tag vor der Wahl (3. April 2023) veröffentlicht. Die Mitglieder des Wahlvorstandes der Gemeinde Oldenswort nehmen auch gleichzeitig die Aufgabe des Gemeindewahlausschusses wahr. Sie haben die verantwortungsvolle Aufgabe, nach der Auszählung der Stimmen auch das Wahlergebnis nach den o. g. Grundsätzen festzustellen. D. h.: Welche Bewerber wurden direkt gewählt und mit wievielen Sitzen sind die Parteien bzw. Wählergruppe(n) im neuen Gemeinderat vertreten. Die aus Sicht des Verfassers wichtigsten Grundlagen sollen in diesem Artikel kurz dargestellt werden.
Wahlberechtigung
An Kommunalwahlen dürfen EUStaatsbürger*innen teilnehmen, die einen Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung innehaben. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung entscheidend. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die infolge einer strafrichterlichen Entscheidung oder aufgrund des Betreuungsrechts das Wahlrecht nicht besitzen. Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden, entweder durch Urnen- oder Briefwahl.
Wählbarkeit
Auch Personen, die gewählt werden möchten, müssen EU-Staatsbürger*innen, mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens drei Monaten mit einem Wohnsitz/Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde gemeldet sein. Ferner müssen sie auch die übrigen Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht erfüllen. Die Wählbarkeit darf nicht durch Richterspruch oder auf andere Weise aberkannt worden sein.
Größe des Gemeinderats
Die Größe einer Gemeindevertretung oder eines Kreistages, die Zahl der unmittelbar und über die Listen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter sowie die Zahl der Wahlkreise richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde oder des Kreises. Maßgebend für die Wahl 2023 ist die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein amtlich festgestellte Einwohnerzahl der Gemeinde bzw. des Kreises nach dem Stand vom 31. Dezember 2020. Die Einwohnerzahl der Gemeinde Oldenswort betrug zu diesem Zeitpunkt 1.253 Einwohner. In Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 1.250 bis 2.500 Einwohner sind insgesamt 13 Vertreter zu wählen. Davon 7 unmittelbare Vertreter (Direktkandidaten) und 6 Listenvertreter. Die Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern bilden einen Wahlkreis. In den Wahlkreisen sind diejenigen unmittelbaren Bewerberinnen und Bewerber gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von der Wahlleiterin oder vom Wahlleiter zu ziehende Los. Nach der Wahl erwerben die gewählten Bewerberinnen und Bewerber ihr Mandat automatisch nach Ablauf der Frist von einer Woche nach der mündlichen Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch die Wahlleiterin oder den Wahlleiter im jeweiligen Wahlausschuss, jedoch nicht vor Ende der Wahlperiode der bisherigen Vertretung. Innerhalb dieser Wochenfrist kann das Mandat auch abgelehnt werden. Die neu gewählte Vertretung muss sich spätestens am 30. Tag nach Beginn der Wahlzeit (30. 6. 2023) konstituieren.
Das Wahlsystem
Die Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein werden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Zur Berechnung der Stimmen für den Verhältnisausgleich werden für jeden Listenwahlvorschlag die Stimmen zusammengezählt, die die unmittelbaren Bewerberinnen und Bewerber (Direktkandidaten) der vorschlagenden Partei oder Wählergruppe erhalten haben. Der Verhältnisausgleich wird nach dem Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/ Schepers, und zwar in dessen Ausprägung als Höchstzahlverfahren, vorgenommen. Eine 5%-Sperrklausel gibt es bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein nicht. Bei der Wahl kann der Umstand eintreten, dass die Anzahl der für eine Partei oder Wählergruppe gewählten Bewerberinnen und Bewerber größer ist als der dieser Partei oder Wählergruppe zustehende verhältnismäßige Sitzanteil. Diese Mehrsitze (auch Überhangmandate genannt) verbleiben den Parteien oder Wählergruppen. In einem solchen Fall werden nach Fortführung der Berechnung zum Verhältnisausgleich ggf. weitere Mandate an andere Parteien vergeben (Ausgleichsmandate), bis die tatsächliche Zusammensetzung der Vertretung nahezu dem Wahlergebnis entspricht. Es findet somit ein Vollausgleich aller entstandenen Mehrsitze statt.
HYGIENEKONZEPT
Informationen zum Trainingsbetrieb während der Corona-Krise